25.03.2019  09:00 Uhr – 13:00 Uhr

Neues vom Datenschutz

Zur Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO)

Am 19. November 2018 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands in ihrer Sitzung die neue Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) beschlossen. Die Inkraftsetzung ist zum 1. März 2019 beabsichtigt.
Hintergrund ist, dass die bisherige KDO-DVO gemäß § 57 Abs. 5 KDG längstens bis zum 30.06.2019 in Kraft bleibt, sodass eine Anpassung der bisherigen Durchführungsverordnung an das KDG erforderlich war.
Jede Einrichtung sollte bereits jetzt prüfen, welche Auswirkungen die Neuregelungen z.B. auf das bereits erstellte Datenschutzkonzept haben wird.
Der Referent führt in die neue Durchführungsverordnung zum kirchlichen Datenschutz ein und gibt aus Sicht des Katholischen Datenschutzzentrums weitere Hinweise zur Umsetzung des neuen Gesetzes.
Ziel des Studientags
Der Studientag gibt Ihnen eine Einführung in die neuen Grundlagen zur Durchführungsverordnung des kirchlichen Datenschutzes und macht Sie mit den aktuellen Sichtweisen der Datenschutzaufsicht aus rechtlicher und technischer Sicht vertraut.