25.01.2019 10:00 Uhr26.01.2019 13:00 Uhr

Kunstfreiheit Religionsfreiheit Meinungsfreiheit - ein folgenreicher Konflikt, Teil 2

Viele der fundamentalistisch-religiösen Auseinandersetzungen bis hin zu terroristischen Anschlägen der jüngeren Zeit haben in weitestem Sinne mit einer Kunstäußerung in Schrift- oder Bildform zu tun, die von Gläubigen einer Religionsrichtung als »Blasphemie« (Gotteslästerung) empfunden wurde - oder besser, dieses Argument wurde als angebliche Legitimation der Gräueltat angeführt. In diesem Zusammenhang sind z.B. zu nennen der Mordanschlag auf die Karikaturisten des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo 2015 oder 2012 die Verhaftung der Punk-Frauenband Pussy Riot in der Kathedrale in Moskau.
Aber auch in freiheitlich-demokratischen Gesellschaften Europas und Amerikas wird neuerdings aufgrund von Debat-ten um Werte und Moralvorstellungen die Kunst-, Religions- sowie die Meinungsfreiheit immer häufiger in Frage gestellt. So werden in Internetforen Museen zur Entfernung angeblich pädophiler Kunstwerke (z.B. des Künstlers Balthus) aufge-fordert oder die Plattform facebook sperrte bereits zweimal das Foto der Venus von Willendorf (mit 30.000 Jahren eines der ältesten Kunstwerke der Menschheit) als »Pornografie«.
Im zweiteiligen Seminar werden diese Konflikte aus Sicht der Kunstgeschichte, mit Seitenblick auf die Religionsgeschichte und Medienwissenschaft, historisch hergeleitet, in Einzelbeispielen referiert und differenzierend sowie kritisch diskutiert.


Teilnahmebeitrag pro Person
-inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen und Unterkunft: EZ 66,50 / DZ 59,50 (35 / 31,50) €
-inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen, ohne Unterkunft: 43,50 (23,50) €
-für Studierende im DZ: 30 €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Dozierende/r

  • Prof. Dr. Stefanie Lieb