08.09.2022  09:15 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstvereinbarungen zu Urlaubsregelungen

Informationstag für alle MAVen

Die Mitarbeitervertretung hat die Möglichkeit bei Festlegung der Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber zu schließen (§ 38 Abs.1 Nr.3 MAVO). Der Sinn solcher Dienstvereinbarungen ist die geregelte Vermittlung zwischen betrieblichen Planungserfordernissen und den individuellen Urlaubswünschen.
U. a. folgende Punkte für eine solche Vereinbarung werden thematisiert:
- Festlegung des Urlaubsanteils, für den man sich langfristig festlegen muss
- Festlegung von Fristen wie dem letztmöglichen Datum, an dem man seine Urlaubswünsche in die Urlaubsliste für das kommende Jahr eintragen kann
- Beschreibung von Sozialkriterien, nach denen bei konkurrierenden Urlaubswünschen über Genehmigung und Ablehnung entschieden wird
- Festlegung von Zeitpunkt und Dauer eventuelle Betriebsferien
- langfristige Belegung bestimmter Tage mit einer Urlaubssperre für alle Mitarbeiter oder eine bestimmte Mitarbeitergruppe

Dabei werden auch strategische Fragen erörtert:
- Wie lauten die Urlaubsregelungen in der AVR und der KAVO?
- Wie kann eine MAV ihre Position klar festlegen und bei der Erarbeitung der DV systematisch vorgehen? Worauf ist zu achten, wo sind Fallstricke?
- Wie geht das eigentlich: verhandeln