13.12.2022  09:15 Uhr – 16:00 Uhr

Wohnen mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (SGB II und SGB XII)

„Angemessenheit von Unterkunftskosten und Heizungskosten“ ist immer wieder Gegenstand – nicht nur gerichtlicher – Auseinandersetzungen. Die von den Ämtern vorgegebene Grenzen zwingen vielfach Leistungsberechtigte, Gelder für die Miete einzusetzen, die eigentlich für den Lebensunterhalt bestimmt sind. Durch die Mietpreisentwicklung ist zustehender Wohnraum in den vorgegebenen Grenzen kaum zu bekommen. Darüber hinaus erfordern Neben- und Heizkostenabrechnungen, Renovierungen, Umzugs- und Renovierungskosten, Wohnungseinrichtung und Kaution Anträge und Begründungen.
Rund um das Thema „Wohnen“ sind zahlreiche richtungweisende Gerichtsurteile ergangen, auf die ausführlich eingegangen wird.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Beispiele aus eigener Beratung können gerne eingebracht werden.

Ihr Gesprächspartner: Helmut Szymanski