28.02.2023  09:15 Uhr – 16:00 Uhr

Wohngeld (neu ab 01.01.2023) plus Bürgergeld (SGB II/SGB XII)

Wenn es bei unvorhergesehenen Ausgaben trotz Wohngeld nicht reicht

Das Wohngeld wurde vielfach geändert, z.B. Einkommensgrenzen und Mietdeckelungen erhöht. Heizkosten und Energieeffizienz werden jetzt berücksichtigt - viel mehr Menschen wie bisher werden es brauchen, um Miete, Heizkosten, Strom und alle anderen laufenden Ausgaben bestreiten zu können.
Aber was ist mit unvorhergesehenen Ausgaben? Heizkostennachforderungen, Mietnebenkostenabrechnungen, Stromnachforderungen, defekter Kühlschrank oder Waschmaschine, Fahrtkosten zum inhaftierten Partner, usw.? Alles Gründe für zusätzliche Anträge. Die Veranstaltung unterstützt Sie, hier kompetent beraten zu können. Sowohl beim Wohngeldantrag als auch bei zusätzlichen Anträgen (mit Berechnungsbeispielen und Musterschreiben ans Amt).
Vorkenntnisse sind zur Teilnahme nicht erforderlich - Beispiele aus der eigenen Beratungsarbeit können gerne eingebracht werden.

Ihr Gesprächspartner: Helmut Szymanski